Straße mit hellen und roten Mehrfamilienhäusern aus der Gründerzeit, davor ein Baum im ersten Frühlingsgrün

HanseHerz Immobilien · Hamburg & Schleswig-Holstein

Mehrfamilienhaus, Grundstück oder Kapitalanlage verkaufen – mit klarem Blick und gutem Gefühl

Vielleicht gehört Ihr Mehrfamilienhaus schon seit Generationen zur Familie. Vielleicht haben Sie eine vermietete Wohnung als Altersvorsorge gekauft oder ein Grundstück geerbt und fragen sich, wie es damit weitergehen soll.

Auch wenn bei diesen Immobilien die Zahlen eine wichtige Rolle spielen: Dahinter stehen Menschen, Erinnerungen und persönliche Pläne.

Deshalb höre ich zunächst einmal zu. Was ist Ihnen wichtig? Was möchten Sie abgeben, was bewahren? Und welche Fragen brauchen noch eine Antwort?

Ich begleite Sie in Hamburg und im angrenzenden Schleswig-Holstein persönlich durch den Verkauf – von einer nachvollziehbaren Marktpreiseinschätzung über die Vorbereitung und Vermarktung bis zum Notartermin und zur abgestimmten Übergabe.

Ein guter Verkauf beginnt mit einem ehrlichen Überblick

Bei einem Mehrfamilienhaus oder einer vermieteten Wohnung ist die Rendite für Kapitalanleger häufig ein entscheidendes Kaufkriterium: Wie stehen die Mieteinnahmen zum Kaufpreis, zu den Erwerbsnebenkosten und zu den laufenden Ausgaben? Welche Investitionen sind absehbar, und wie verlässlich sind die Erträge?

Deshalb schauen wir gemeinsam genau hin. Neben den bestehenden Mietverhältnissen zählen auch mögliche Leerstände, nicht umlagefähige Kosten und der Zustand der Immobilie. Denn eine fundierte Kaufentscheidung braucht nachvollziehbare Zahlen und eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken.

Bei einem Grundstück steht dagegen häufig die Frage im Mittelpunkt, welche Nutzung und Bebauung möglich sind.

Ich unterstütze Sie dabei, die wichtigen Informationen zusammenzutragen und verständlich aufzubereiten. So schaffen wir eine gute Grundlage für den Angebotspreis und für die Gespräche mit möglichen Käufern.

Sie müssen dafür nicht schon alles sortiert im Ordner haben. Wir schauen gemeinsam, was vorhanden ist und was noch gebraucht wird.

Ein Mehrfamilienhaus verkaufen

Ein Haus mit mehreren Wohnungen hat oft seine ganz eigene Geschichte. Manche Mietverhältnisse bestehen seit Jahrzehnten, einzelne Wohnungen wurden modernisiert, andere benötigen in den kommenden Jahren Aufmerksamkeit.

Für eine realistische Einschätzung betrachte ich insbesondere:

  • die bestehenden Mieteinnahmen und Mietverhältnisse,
  • Leerstände und die bisherige Vermietungssituation,
  • Lage, Grundstück und Gebäudezustand,
  • erfolgte Modernisierungen und absehbare Investitionen,
  • laufende Kosten und vorhandene Unterlagen,
  • die Wirtschaftlichkeit aus Sicht potenzieller Käufer.

Für Kapitalanleger ist entscheidend, welche Rendite sich unter Berücksichtigung des Kaufpreises und der relevanten Kosten erwarten lässt. Dabei geht es auch darum, wie nachhaltig die Einnahmen sind und welche Ausgaben künftig anstehen könnten.

Ein einfacher Kaufpreisfaktor oder eine Bruttomietrendite kann eine erste Orientierung geben. Beides ersetzt aber keinen sorgfältigen Blick auf die einzelne Immobilie. Zwei Häuser mit denselben Mieteinnahmen können wirtschaftlich sehr unterschiedlich dastehen, wenn bei einem größere Investitionen bevorstehen.

Und was bedeutet der Verkauf für Ihre Mieter?

Gerade wenn über viele Jahre ein gutes Verhältnis gewachsen ist, liegt Eigentümern diese Frage am Herzen. Das kann ich gut verstehen.

Bestehende Mietverhältnisse bleiben bei einem Verkauf grundsätzlich erhalten. Mit dem Eigentumswechsel tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des Vermieters ein. Der Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund.

Mir ist wichtig, dass der Verkaufsprozess mit Rücksicht auf die Menschen stattfindet, die dort zu Hause sind. Besichtigungen stimme ich rechtzeitig mit den Mietern ab. Vorher spreche ich mit den Interessenten über ihre Kaufabsichten und die grundsätzlichen finanziellen Möglichkeiten.

Wie und wann Ihre Mieter informiert werden, besprechen wir gemeinsam unter Berücksichtigung der bestehenden Pflichten.

Das Haus im Ganzen verkaufen oder einzelne Wohnungen?

Manchmal stellt sich die Frage, ob ein Mehrfamilienhaus als Ganzes verkauft oder zunächst in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll.

Eine Aufteilung kann wirtschaftlich interessant sein. Sie bringt allerdings auch Kosten, Zeitaufwand und rechtliche Voraussetzungen mit sich. In Hamburg bestehen weitreichende Genehmigungspflichten; zusätzlich können besondere Schutzvorschriften gelten.

Deshalb sollte dieser Weg vor einer Entscheidung sorgfältig geprüft werden. Ich unterstütze Sie beim wirtschaftlichen Überblick und bei der Organisation der nächsten Schritte. Die rechtlichen Voraussetzungen lassen wir durch die zuständigen Fachleute und Behörden klären. Dazu gehören gegebenenfalls auch Vorkaufsrechte der Mieter und besondere Kündigungsschutzfristen.

Ein Grundstück verkaufen – Möglichkeiten erkennen, Erwartungen richtig einordnen

Ein großes Grundstück bietet nicht automatisch große Baumöglichkeiten. Für den Wert ist entscheidend, welche Nutzung tatsächlich zulässig ist.

Gerade bei älteren Häusern auf großzügigen Grundstücken stellt sich häufig die Frage: Ist eine zusätzliche Bebauung möglich? Kann das Grundstück geteilt werden? Oder kommt ein Neubau mit einer anderen Nutzung infrage?

Solche Möglichkeiten können den Verkauf beeinflussen. Deshalb lohnt es sich, die baurechtlichen Grundlagen frühzeitig anzuschauen.

Gibt es einen Bebauungsplan?

Zunächst ist zu klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan gilt und welche Festsetzungen er enthält. Darin können beispielsweise die zulässige Nutzung, die überbaubaren Flächen und das Maß der Bebauung geregelt sein.

Auch bei vorhandenem Bebauungsplan müssen weitere Anforderungen berücksichtigt werden, etwa die Erschließung, Abstandsflächen oder besondere Schutzvorschriften.

Wann spielt die nachbarschaftliche Bebauung eine Rolle?

Gibt es keinen qualifizierten Bebauungsplan und liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, kann sich die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch richten. Bei einem einfachen Bebauungsplan kann diese Vorschrift ergänzend relevant sein.

Dabei kommt es grundsätzlich darauf an, wie sich ein geplantes Gebäude hinsichtlich Nutzung, Größe, Bauweise und überbauter Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Auch die Erschließung und weitere rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ein Blick auf die Nachbarhäuser kann deshalb erste Hinweise geben. Er bedeutet aber nicht automatisch, dass dieselbe Bebauung auch auf Ihrem Grundstück zulässig ist. Besondere Regelungen und mögliche Abweichungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Liegt das Grundstück im Außenbereich, gelten andere Voraussetzungen, insbesondere nach § 35 Baugesetzbuch. Auch deshalb sollte die baurechtliche Einordnung nicht allein anhand benachbarter Gebäude erfolgen.

Mehr Klarheit durch eine Bauvoranfrage

Wenn wichtige Fragen zur Bebauung offen sind, kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein – beispielsweise zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines Neubaus, einer zusätzlichen Bebauung oder eines bestimmten Gebäudeumfangs.

Der daraufhin erteilte Bauvorbescheid entscheidet verbindlich über die ausdrücklich gestellten und geprüften Fragen, innerhalb seiner Geltungsdauer und nach Maßgabe seines Inhalts. Eine vollständige Baugenehmigung ersetzt er nicht.

Ob sich eine Bauvoranfrage bereits vor dem Verkauf lohnt, besprechen wir gemeinsam. Sie kann helfen, Möglichkeiten konkreter darzustellen und Unsicherheiten für Käufer zu verringern. Zeitaufwand, Kosten und Nutzen sollten dabei zusammenpassen.

Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung vorhandener Unterlagen und bei der Abstimmung mit geeigneten Fachleuten, etwa einem Architekten. Die fachliche Planung und die verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit gehören in die Hände der dafür zuständigen Stellen.

Was bei einem Grundstück außerdem wichtig ist

Neben der baurechtlichen Einordnung schauen wir unter anderem auf folgende Fragen:

  • Ist die Erschließung gesichert, und stehen noch Beiträge aus?
  • Bestehen Baulasten, Wege- oder Leitungsrechte?
  • Gibt es Hinweise auf Altlasten?
  • Müssen Baum-, Denkmal- oder andere Schutzvorschriften berücksichtigt werden?
  • Welche Bedeutung haben Grundstückszuschnitt, Zufahrt und mögliche Abstandsflächen?
  • Liegen bereits Bauvorbescheide, Baugenehmigungen oder andere behördliche Auskünfte vor?

So lassen sich belegbare Möglichkeiten und noch offene Fragen von Anfang an klar voneinander unterscheiden.

Wenn auf dem Grundstück noch ein älteres Haus steht

Für Sie ist es vielleicht das Elternhaus, für einen Käufer vor allem ein Grundstück mit Entwicklungsmöglichkeiten. Diese unterschiedlichen Blickwinkel können emotional sein.

Ich spreche mit Ihnen offen darüber, wie Kaufinteressenten die Immobilie voraussichtlich einordnen und welche Rolle der Gebäudezustand spielt. Mit Respekt vor ihrer Geschichte und einem realistischen Blick auf den Markt.

Der Bodenrichtwert hilft bei einer ersten Orientierung. Er ist jedoch kein individueller Verkaufspreis. Bebaubarkeit, Zuschnitt, Erschließung und besondere Grundstücksmerkmale können zu erheblichen Abweichungen führen.

Eine vermietete Wohnung oder Kapitalanlage verkaufen

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft, möchte wissen, ob sich die Investition rechnet. Die erzielbare Rendite ist deshalb für viele Käufer ein maßgeblicher Punkt bei der Entscheidung.

Dabei zählt nicht allein die Miethöhe. Auch Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten, nicht umlagefähige Ausgaben, mögliche Mietausfälle sowie anstehende Instandhaltungen und Modernisierungen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit. Eine einfache Bruttomietrendite, die lediglich die Jahresnettokaltmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis setzt, berücksichtigt diese zusätzlichen Kosten und Risiken noch nicht.

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung schaue ich deshalb auch auf das Hausgeld, die Erhaltungsrücklage und mögliche Sonderumlagen. Dazu gehören die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, etwa Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle, Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen.

Mir ist wichtig, Ihre Immobilie mit ihren Stärken und den relevanten Zahlen nachvollziehbar vorzustellen. Bestehende Einnahmen und mögliche künftige Entwicklungen werden dabei klar voneinander unterschieden. Eine bestimmte Rendite oder Wertentwicklung lässt sich nicht versprechen.

Eine leerstehende Wohnung kann zusätzlich Menschen ansprechen, die selbst einziehen möchten. Wie sich das auf den Preis auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Ein bestehendes Mietverhältnis wird bei der Verkaufsplanung selbstverständlich berücksichtigt.

Auch ein mögliches gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters sollte frühzeitig fachkundig geprüft werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.

Wenn die Vermietung irgendwann zu viel wird

Mieterfragen, Abrechnungen, Reparaturen und Handwerkertermine: Wer eine Immobilie lange selbst betreut hat, weiß, wie viel Arbeit dahintersteckt.

Vielleicht möchten Sie sich entlasten. Vielleicht möchten Ihre Kinder die Verwaltung nicht übernehmen. Oder Sie wünschen sich einfach mehr Freiheit für den nächsten Lebensabschnitt.

Ein Verkauf kann ein passender Weg sein. Manchmal ist aber auch die Übergabe an eine Hausverwaltung eine gute Lösung. Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Möglichkeiten kennen und eine Entscheidung treffen, die zu Ihrem Leben passt.

Wenn Angehörige weiter entfernt wohnen, übernehme ich auf Wunsch die Abstimmung der Verkaufstermine vor Ort. Weitere Beteiligte halte ich in dem mit Ihnen vereinbarten und zulässigen Umfang auf dem Laufenden.

Wie ich den möglichen Verkaufspreis einschätze

Ich schaue mir Ihre Immobilie und die verfügbaren Unterlagen persönlich an und erläutere Ihnen nachvollziehbar, wie meine Einschätzung entsteht.

Bei vermieteten Immobilien spielen die Erträge, Bewirtschaftungskosten und anstehenden Investitionen eine wichtige Rolle. Ebenso berücksichtige ich, wie sich der mögliche Kaufpreis aus Sicht von Kapitalanlegern auf die Wirtschaftlichkeit und die zu erwartende Rendite auswirkt. Grundlage sind die vorhandenen Informationen und realistische Annahmen.

Bei Grundstücken kommen insbesondere Lage, Grundstücksmerkmale und die belegbaren Nutzungsmöglichkeiten hinzu. Dazu gehört die Frage, ob ein Bebauungsplan gilt, eine Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch infrage kommt oder bereits ein aussagekräftiger Bauvorbescheid vorliegt. Noch ungeklärte Möglichkeiten werden als solche benannt.

Dabei unterscheide ich zwischen einer Marktpreiseinschätzung für den Verkauf und einem förmlichen Verkehrswertgutachten. Wenn Sie ein Gutachten beispielsweise für steuerliche oder gerichtliche Zwecke benötigen, sollte vorab geklärt werden, welche Anforderungen es erfüllen muss. Gern unterstütze ich Sie bei der Suche nach einem entsprechend qualifizierten Sachverständigen.

Auf Wunsch diskret verkaufen

Nicht jeder Verkauf soll gleich öffentlich sichtbar sein. Vielleicht möchten Sie auf Ihre Familie oder Ihre Mieter Rücksicht nehmen oder zunächst im kleinen Kreis prüfen, welche Nachfrage besteht.

Auf Wunsch besprechen wir eine Vermarktung ohne öffentliches Inserat. Dabei spreche ich gezielt geeignete Interessenten an und nutze passende Kontakte aus meinem Netzwerk.

Welche Informationen zu welchem Zeitpunkt weitergegeben werden, stimmen wir sorgfältig ab. Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang zugänglich gemacht.

Eine diskrete Vermarktung erreicht in der Regel weniger Menschen als ein öffentlicher Marktauftritt. Welche Vorgehensweise zu Ihrer Immobilie und Ihren Zielen passt, wägen wir gemeinsam ab.

Diese Unterlagen helfen bei der Vorbereitung

Je nach Immobilie werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:

Für Mehrfamilienhäuser und vermietete Wohnungen:

  • aktueller Grundbuchauszug,
  • Grundrisse, Flächenberechnungen und vorhandene Bauunterlagen,
  • Energieausweis, soweit gesetzlich erforderlich,
  • aktuelle Mietübersicht und Mietverträge einschließlich Nachträgen,
  • Betriebskostenabrechnungen,
  • Angaben zu nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten,
  • Nachweise über Modernisierungen und Instandhaltung,
  • Informationen zu bekannten Schäden und anstehenden Maßnahmen,
  • bei Eigentumswohnungen zusätzlich die relevanten Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.

Für Grundstücke:

  • aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte,
  • vorhandener Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Festsetzungen,
  • vorhandene behördliche Auskünfte zur baurechtlichen Einordnung,
  • bereits gestellte Bauvoranfragen und erteilte Bauvorbescheide,
  • vorhandene Baugenehmigungen und Bauunterlagen,
  • Auskunft zu Baulasten,
  • Angaben zur Erschließung und zu möglichen offenen Beiträgen,
  • gegebenenfalls Altlastenauskünfte, Vermessungsunterlagen oder Bodengutachten.

Nicht alles liegt immer vollständig vor. Ich unterstütze Sie dabei, fehlende Unterlagen zu beschaffen oder deren Beschaffung zu organisieren. Falls dabei Kosten entstehen, besprechen wir diese vorher.

Steuerliche Fragen frühzeitig klären

Ob beim Verkauf Steuern anfallen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Relevant können unter anderem Erwerbszeitpunkt, bisherige Nutzung, eine Erbschaft oder Schenkung sowie weitere Immobilienverkäufe sein.

Die individuelle steuerliche Beurteilung übernimmt Ihr Steuerberater – möglichst bevor Sie verbindliche Vereinbarungen treffen. Ich unterstütze Sie gern dabei, die dafür benötigten Immobilienunterlagen zusammenzustellen.

Persönlich für Sie da – mit einem Netzwerk im Hintergrund

Sie haben bei mir eine feste Ansprechpartnerin, die den Überblick behält und erreichbar bleibt.

Durch meine Zusammenarbeit mit Keller Williams kann ich bei Bedarf auch überregionale Kontakte in die Vermarktung einbeziehen. Werden weitere Fachleute benötigt, unterstütze ich Sie bei der Suche nach passenden Ansprechpartnern und bei der Abstimmung der Abläufe.

Henrike Hoppmanns, Ihre persönliche Ansprechpartnerin

Häufige Fragen

Was ist mein Mehrfamilienhaus wert?

Der Wert hängt unter anderem von Lage, Gebäudezustand, bestehenden Mietverhältnissen, laufenden Kosten und anstehenden Investitionen ab. Für Kapitalanleger ist außerdem entscheidend, welche Rendite der Kaufpreis unter realistischen Annahmen ermöglicht. Ein pauschaler Faktor reicht deshalb für eine fundierte Einschätzung nicht aus.

Welche Rolle spielt die Rendite beim Verkauf einer Kapitalanlage?

Für viele Kapitalanleger ist sie eines der wichtigsten Kaufkriterien. Sie möchten einschätzen können, welche Erträge dem eingesetzten Kapital gegenüberstehen. Deshalb bereite ich die vorhandenen Miet- und Kostenangaben nachvollziehbar auf. Eine Bruttomietrendite dient dabei nur als erste Orientierung; für eine umfassendere Betrachtung müssen weitere Kosten, Investitionen und Risiken einbezogen werden.

Kann ich ein vermietetes Mehrfamilienhaus verkaufen?

Ja. Ein Verkauf ist auch mit bestehenden Mietverhältnissen möglich. Diese werden vom Käufer mit dem Eigentumswechsel grundsätzlich übernommen. Ein sorgfältig vorbereiteter Ablauf und ein respektvoller Umgang mit den Mietern sind dabei besonders wichtig.

Ist eine vermietete Wohnung weniger wert als eine freie Wohnung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Mietbedingungen, Lage, Zustand und Käufernachfrage spielen zusammen. Eine freie Wohnung spricht häufig zusätzliche Käufer an, die selbst einziehen möchten. Eine gut vermietete Wohnung kann wiederum für Kapitalanleger attraktiv sein, wenn Kaufpreis, Ertrag und Risiken für sie zusammenpassen.

Wie finde ich heraus, was auf meinem Grundstück gebaut werden darf?

Zunächst wird geklärt, ob ein Bebauungsplan besteht und welche Festsetzungen gelten. Fehlt ein qualifizierter Bebauungsplan und liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, kann § 34 Baugesetzbuch maßgeblich sein. Dann spielt das Einfügen in die nähere Umgebung eine wichtige Rolle. Im Außenbereich gelten andere Voraussetzungen.

Einzelne Nachbargebäude sind deshalb noch keine verlässliche Zusage für die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks. Für offene Fragen kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein.

Sollte ich vor dem Grundstücksverkauf eine Bauvoranfrage stellen?

Das hängt davon ab, welche Fragen noch offen sind und wie wichtig ihre Klärung für den Verkauf ist. Ein Bauvorbescheid kann konkrete Fragen verbindlich beantworten und Kaufinteressenten eine bessere Entscheidungsgrundlage geben. Er ersetzt jedoch keine vollständige Baugenehmigung.

Ob der mögliche Nutzen den Zeitaufwand und die Kosten rechtfertigt, besprechen wir gemeinsam und beziehen bei Bedarf geeignete Fachleute ein.

Kann ich verkaufen, ohne meine Immobilie öffentlich zu inserieren?

Ja, eine diskrete Vermarktung ist grundsätzlich möglich. Dabei wird Ihre Immobilie gezielt ausgewählten Interessenten vorgestellt. Ob dieser Weg sinnvoll ist oder eine breitere Vermarktung bessere Möglichkeiten bietet, besprechen wir gemeinsam.

Gelten bei der Maklerprovision dieselben Regeln wie beim Einfamilienhaus?

Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten besondere gesetzliche Regeln zur Verteilung der Maklerkosten. Das kann auch eine vermietete Eigentumswohnung betreffen.

Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem unbebauten Grundstück greifen diese besonderen Verteilungsregeln grundsätzlich nicht. Die konkrete Provision und ihre Verteilung vereinbaren wir transparent unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben.

Ich habe eine Immobilie geerbt. Wo fange ich an?

Am besten mit einem ruhigen Überblick: Welche Immobilie gehört zum Nachlass? Welche Unterlagen liegen vor? Welche laufenden Verpflichtungen bestehen, und welche Vorstellungen haben Sie und gegebenenfalls Ihre Miterben?

Ich unterstütze Sie bei der immobilienbezogenen Bestandsaufnahme und der Vorbereitung eines möglichen Verkaufs. Erbrechtliche und steuerliche Fragen klären die dafür zuständigen Berater.

Lassen Sie uns in Ruhe darüber sprechen

Sie müssen noch keinen fertigen Verkaufsplan haben. Vielleicht möchten Sie zunächst nur wissen, wo Sie mit Ihrer Immobilie stehen und welche Möglichkeiten Sie haben.

Bringen Sie Ihre Fragen mit – und die Unterlagen, die Sie schon zur Hand haben. Den nächsten Schritt besprechen wir gemeinsam.

Ein erstes Gespräch und eine erste Marktpreiseinschätzung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.

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Hanseatisch. Herzlich. Verlässlich.

Persönlich an Ihrer Seite – in Hamburg und im angrenzenden Schleswig-Holstein.

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